Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt
unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Vorschriften. Die Bilanzierung hat einerseits die Aufgabe
wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits soll auch die
Steuerbelastung reduziert werden.
Wir unterstützen Sie bei dieser
Aufgabe und Sie profitieren nicht nur von unserer langjährigen
Erfahrung, sondern auch von unserer Reputation.
Folgende Dienstleistungen umfasst der Bereich „Jahresabschluss":
- Jahresabschlusserstellung
aller Rechtsformen (wie z.B. Einzelfirmen, OHG, KG, GmbH & Co. KG,
GmbH, AG, Vereine) oder beratende Mitwirkung bei der Erstellung von
Jahresabschlüssen
- Fertigung von Einnahmen-/Überschussrechnungen
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung
von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und
Privatpersonen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer,
Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, sonstige Steuern)
- Beratende Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen und zu Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts