Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Bilanzierung hat einerseits die Aufgabe wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits soll auch die Steuerbelastung reduziert werden.
Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe und Sie profitieren nicht nur von unserer langjährigen Erfahrung, sondern auch von unserer Reputation.

Folgende Dienstleistungen umfasst der Bereich „Jahresabschluss":

  • Jahresabschlusserstellung aller Rechtsformen (wie z.B. Einzelfirmen, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, Vereine) oder beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Fertigung von Einnahmen-/Überschussrechnungen
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, sonstige Steuern)
  • Beratende Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen und zu Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen