Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen,
für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen,
die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Folgende Dienstleistungen umfasst der Bereich „Wirtschaftsprüfung":
Die Prüfung erfolgt durch unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PmU Prüfungsgesellschaft für mittelständische Unternehmen GmbH.
Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers dient den so genannten Stakeholdern eines Unternehmens.
Alle
an einem Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten werden damit
eingeschlossen, insbesondere auch für Kreditinstitute ist ein geprüfter
Jahresabschluss relevant. Durch die Tätigkeit lernen wir ein Unternehmen
sehr gut kennen und in Verbindung mit unserem durch Weiterbildung
ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrungen bei mittleren Unternehmen,
sind wir in der Lage Verbesserungspotential zu erkennen.