Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen,
die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Die Prüfung erfolgt durch unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PmU Prüfungsgesellschaft für mittelständische Unternehmen GmbH.
Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers dient den so genannten Stakeholdern eines Unternehmens.
Alle an einem Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten werden damit eingeschlossen, insbesondere auch für Kreditinstitute ist ein geprüfter Jahresabschluss relevant. Durch die Tätigkeit lernen wir ein Unternehmen sehr gut kennen und in Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrungen bei mittleren Unternehmen, sind wir in der Lage Verbesserungspotential zu erkennen.
Folgende Dienstleistungen umfasst der Bereich „Wirtschaftsprüfung":